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Platzordnung

  1. Alle Tore sind ständig geschlossen zu halten.

  2. Das Vereinshaus kann von allen Mitgliedern und Gästen genutzt werden. Getränke und Speisen sollen vor dem Verlassen des Vereinshauses bezahlt werden.

  3. Das Vereinshaus einschließlich der sanitären Anlage ist sauber zu halten.

  4. Während der Kaffeepause sind die Hunde entweder im vorgesehenen Bereich anzubinden oder im Auto oder in einer Box unterzubringen.

  5. Hunde dürfen nicht ins Vereinsheim. Ausnahme: Welpen bis zu 16 Wochen.

  6. Für alle Hunde sind der Impfpass und eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorzulegen.

  7. Jede/r Hundeführer:in ist für seinen/ihren Hund selbst verantwortlich.

  8. Leckerlis sind nur an eigene Hunde zu verfüttern.

  9. Den Hunden soll vor Betreten des Hundeplatzes Gelegenheit zum Lösen gegeben werden. Passiert dies dennoch auf dem Hundeplatz so ist die „Hinterlassenschaft“ zu entsorgen.

  10. Markieren, insbesondere das Markieren der Hindernisse auf dem Übungsplatz, permanentes Aufsteigen und Aggressivität der Hunde sind zu unterbinden.

  11. Die Hunde müssen während des gesamten Aufenthalts auf dem Hundeplatz vom Hundehalter beaufsichtigt werden.

  12. In den Spielpausen sind die Hundehalter stets angehalten, ihre Hunde aufmerksam zu beobachten, um etwaigen Raufereien vorzubeugen.

  13. Läufige Hündinnen sind aus verständlichen Gründen vom Platz fernzuhalten.

  14. Es ist geeignetes Material (Halsband und Leine, keine Flexi-Leine) zu verwenden.

  15. Hunde werden nicht getreten oder geschlagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den eigenen Hund oder einen anderen handelt.

  16. Die Hindernisse und im Training verwendeten Geräte sind ausschließlich für Hunde und nur unter Aufsicht der Trainer zu benutzen.

  17. Jede/r akzeptiert mit Betreten des Platzes die Hundeplatzordnung.

  18. Auf den Trainingsplätzen und im Vereinsheim gilt ein Rauchverbot.


Wenn sich alle an die Regeln halten, werden wir gemeinsam kaum Probleme, dafür aber viel Spaß haben!


Der Vorstand

Wird in dieser Hundeplatzordnung für personenbezogene Hauptwörter aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet, so gilt diese im Sinne der Gleichbehandlung für die Geschlechter männlich, weiblich und divers.

Unser Vorstand

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