Die Nds. Corona-VO ist am 6.3. mit Wirkung vom 8.3. geändert worden. Nach der Neufassung des § 14 a ist folgendes erlaubt: Vorbereitung und Abnahme von Sachkundeprüfungen nach dem Nds. Hundegesetz, die Durchführung von Welpenkursen und Junghundekursen, die Durchführung verhaltenstherapeutischer Trainingseinheiten mit Hunden, das Training von Hund-Halter-Gespannen und das Training von Rettungs- und Jagdhunden.
Der Landkreis Uelzen hat uns auf Anfrage ferner mitgeteilt:
Eine Begrenzung der Personenzahl ist nicht vorgesehen, es sollte aber auf die Personenzahl beschränkt werden,
die nötig ist, um die Präsenzveranstaltung im Rahmen
eines Hygienekonzeptes und Abstandsgebotes
abzuhalten. Unnötige Begleitpersonen sollten an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
Fortsetzung des Übungsbetrieb am Sonnabend, den
10.4.
Nachdem wir am Ostersonnabend wegen der empfohlenen Kontaktbeschränkungen unseren Übungsbetrieb ausgesetzt hatten, setzen wir das Training ab Sonnabend, den 10.4. in allen Gruppen zu den unten aufgeführten Zeiten wieder fort.
Geltung der Jahreskarten
Die im vergangenen Jahr gekauften Jahreskarten zum Preis von 70,-€ werden wegen der wegen Corona-Beschänkungen ausgefallenen Übungseinheiten um 6 Monate verlängert.
Gruppen-Hauptversammlung:
Aufgrund des wegen der Pandemie bestehenden Versammlungsverbotes sind die Gruppen nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Hauptversammlung einzuberufen, solange sich die Mitglieder nicht an einem Ort versammeln dürfen und die
Durchführung der Mitgliederversammlung im Wege der
elektronischen Kommunikation nicht zumutbar ist. Das bedeutet, das die Gruppen -Hauptversammlung verschoben wird, bis eine Präsenzveranstaltung wieder möglich ist.
Allgemeine Termine ab Beginn des Übungsbetriebes (20.3.) jeden Sonnabend:
Welpengrupe ab 13.45 Uhr
Anfänger und Fortgeschrittene in 2 Gruppen ab 15 Uhr
Kostenlose Schnupperstunde für Junghunde und Anfänger jeweils am 1. Sonnabend im Monat ab 14 Uhr
Kosten ohne Vereinsmitgliedschaft:
10er Karte 35.-€
Jahreskarte 70,-€
Die Trickdog- und Vielseitgkeitsgruppe trainiert immer freitags um 17.oo Uhr unter der Leitung von Christine Lepel (Tel. 0581/16752) Trick- dog , auch Anfänger sind herzlich willkommen.
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Bericht über das Sommerfest des Boxer-Klubs Uelzen vom 29.9.2019
s. unter Vereinsleben
Bericht und Fotos der BH-Prüfung vom 4.11.2018 (Leistungsrichter R. Uber)
s. Prüfungen -Begleithundeprüfungen
Bericht über die Begleithundeprüfung BH VT und IBGH 1 am 3.11.2019 s. uner Prüfungen - Begleithundeprüfung
Bericht über die Traditionelle Neujahrswanderung mit Hunden am
5.1.2020
Bericht und Fotos s. unter Vereinsleben
Bericht über die Mitgliederversammlung am 29.2.2020 s.unter Vereinsleben
Allgemeines Am 16.09.2016 hat Christine Lepel ihre Prüfung zum Hundetrainer nach § 11 TSG bestanden. Damit verfügt der Boxerklub Uelzen neben Jochen Neunast und Wolfgang Steffens nun über drei Trainer, die Hunde nach der neuen Gesetzeslage ausbilden dürfen.
Seit dem 1. Juli 2013 sind Hundehalter in Niedersachsen verpflichtet, einen Sachkundenachweis abzulegen. Er besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Von der
Prüfungspflicht befreit sind z. B. Hundehalter, die in den letzten 10 Jahren vor Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren ununterbrochen einenHund gehalten haben. Nähere
Einzelheiten zu den Neuregelungen sind auf der Homepage des Nds. Landwirtschaftsministeriums
(www.ml.niedersachsen.de) unter Nds. Hundegesetz zu finden.
Die Sachkundeprüfungen dürfen nur von Personen abgenommen werden, die zu diesem Zweck anerkannt sind.
Vom Boxerklub Uelzen ist Jochen Neunast zur Abnahme der Sachkundeprüfungen anerkannt und somit berechtigt, die Sachkundeprüfung gem. § 3 NHundG abzunehmen. Der Boxer-Klub bietet auch vorbereitende
Kurse (nicht verpflichtend) an. Anmeldungen und Informationen unter Tel. 0581/5217. Die Gebühr für die theoretische bzw. praktische Sachkundeprüfung beträgt jeweils 50,-€ und schließt den
Vorbereitungskurs ein.
Mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes sind alle Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde bei einer zentralen Meldestelle zu registrieren. Dies ist möglich auf der Seitewww.hunderegister-nds.de
Dort sind auch zahlreiche Frage und deren Antworten zum neuen Gesetz hinterlegt.